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Publikationsverzeichnis

I. Monographien und veröffentlichte Gutachten

Titel Medium Veröffentlichung Seite Bearbeiter/Autor
Bestandsaufnahme und Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs in der Diözese Würzburg vom 01.01.1945 bis zum 31.12.2019 Gutachten 2025 Hendrik Schneider, Giannina Andreoli, Demian Frank, Yannick Neuhaus, Clarissa Rink, Luisa Wermter
Korruption im Krankenhaus – effektiv vermeiden, gegensteuern und aufklären Kohlhammer 1. Auflage 2021 Hendrik Schneider
Wirtschaftsstrafrecht Nomos 3. Auflage 2020 Hendrik Schneider, Hauke Brettel
Korruptionsprävention im Gesundheitswesen Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft 2011 Hendrik Schneider, Susanne Boemke
Göppinger: Kriminologie C.H. Beck 6. Auflage 2008 Hendrik Schneider, Bearbeitung des Abschnitts „Wirtschaftskriminalität“

II. Medizinstrafrechtliche Aufsätze und Buchbeiträge

Titel Medium Veröffentlichung Seite Bearbeiter/Autor
Zehn Jahre Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen – Zwischenbilanz und PerspektivenZusammenfassung anzeigenZusammenfassung schließen

Die zum 4.6.2016 eingeführten Straftatbestände gegen Korruption im Gesundheitswesen haben zur weiteren Verbreitung der Healthcare-Compliance und entsprechenden präventiven Anstrengungen der Unternehmen in der Gesundheitswirtschaft geführt. Ausweislich der Daten der amtlichen Kriminalstatistiken ist jedoch ihre Bedeutung in der Praxis der Strafrechtspflege gering. Dies gilt trotz des Umstandes, dass sog. Net-widening-Effekte durch kriminalpolitische Maßnahmen wie die Einrichtung der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen und durch die Spezialisierung der Ermittlungsbehörden erzielt wurden. Der Gesundheitsmarkt ist in Bewegung. Es entstehen neue Rechtsfragen zu §§ 299a, 299b StGB im Zusammenhang mit Patienten-Support-Programmen, Direct-to-Patient-Modellen und der Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen, so dass trotz Klärung einiger Streitfragen die Entwicklung der Dogmatik der §§ 299a, 299b StGB auch nach zehn Jahren noch nicht abgeschlossen ist.

medstra 05/2026 (im Druck) Hendrik Schneider
BSG-Urteil vom 13.11.2025: Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus den Entscheidungsgründen für die Zukunft der Kooperation zwischen den Sektoren? Der Krankenhaus-Justitiar 03/2026 75-76 Hendrik Schneider
Betrug im Gesundheitswesen und seine Grenzen – Eine dogmenrechtliche Analyse mit kritischer Würdigung der aktuellen TendenzZusammenfassung anzeigenZusammenfassung schließen

In drei Stufen hat die Rechtsprechung in Strafsachen die Dogmatik des Abrechnungsbetruges entwickelt. Ursprünglich beschränkt auf bestimmte Erscheinungsformen strafrechtswidriger Abrechnungen von Vertragsärzten etablierte sich zunächst eine sozialrechtsakzessorische Betrugslehre, deren Prämissen sodann auf den privatärztlichen Bereich und Abrechnungen im Krankenhaussektor übertragen wurden. Heute vertritt die Rechtsprechung einen umfassenden gesundheitsrechtsakzessorischen Ansatz, nach dem jegliche Verletzung gesundheitsrechtlicher Normen für unterschiedliche Wirtschaftsakteure des Gesundheitswesens betrugsrelevant sein kann. Der Beitrag analysiert diese Entwicklung und setzt ihr bestimmte Strafrechtsbegrenzungsprinzipien entgegen.

NStZ 05/2026 265-270 Hendrik Schneider
Die BSG-Entscheidung vom 13.11.2025: Staatsbegräbnis für die Kooperation zwischen den Sektoren? Der Krankenhaus-Justitiar 01/2026 14-15 Hendrik Schneider
Zur Auffangfunktion des § 263 StGB bei kick-back-freien Verstößen gegen § 11 Abs. 1 S. 1 ApothekengesetzZusammenfassung anzeigenZusammenfassung schließen

In der Rechtsprechung wird der Standpunkt vertreten, eine Verletzung des apothekenrechtlichen Abspracheverbotes (§ 11 Abs. 1 S. 1 ApoG) könne den Vorwurf des Betruges des Apothekers zum Nachteil des Kostenträgers der Arzneimittelversorgung begründen. Nach hier vertretenem Standpunkt scheidet in diesen Fällen jedoch § 263 StGB mangels Täuschung aus. Denn § 11 Abs. 1 S. 1 ApoG ist eine Marktverhaltensnorm, deren Verletzung keine Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch des Apothekers hat. Außerdem sind neben den bereits gesetzlich geregelten Konstellationen praeter legem Ausnahmen vom Abspracheverbot anzuerkennen, soweit durch entsprechende Vereinbarungen die Arzneimittel- oder Versorgungssicherheit verbessert wird.

medstra 04/2025 212-218 Hendrik Schneider, Yannick Neuhaus
Der Belegarzt nach dem KHVVG der Krankenhaus-Justitiar 04/2025 116 Giannina Andreoli, Hendrik Schneider
Die Rolle der sektorübergreifenden Kooperationen nach dem KHVVG der Krankenhaus-Justitiar 03/2025 77-79 Giannina Andreoli
Medical-Tribune-Interview mit RA Prof. Dr. Schneider zur neuen (Muster-) Fortbildungsordnung für Ärzte Medical-Tribune 03/2025
Rechtsschutz im Rahmen des neuen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz der Krankenhaus-Justitiar 02/2025 41-45 Giannina Andreoli, Luisa Wermter
Telemedizin und Telemonitoring zur Überwachung von Vitalparametern – eine medizinrechtliche Betrachtung Aktuelle Kardiologie 06/2024 460-464 Hendrik Schneider, Alexandra Jorzig
HinSchG – Informationspflichten gegenüber der beschuldigten Person nach Falschmeldung Der Krankenhaus-Justitiar 04/2024 114-115 Giannina Andreoli
Rückmeldung an hinweisgebende Personen gem. § 17 HinSchG der Krankenhaus-Justitiar 01/2024 17-18 Giannina Andreoli, Luisa Wermter, Alicia Althaus
Hinweisgebersysteme im Krankenhaus – Lösungen für die Unternehmensgruppe Der Krankenhaus-Justitiar 04/2023 111-112 Hendrik Schneider, Luisa Wermter, Alicia Althaus
Hinweisgeberschutzsystem im Krankenhaus – im Konflikt zwischen Schweigepflicht und Offenbarungsrecht? Der Krankenhaus-Justitiar 03/2023 83-84 Hendrik Schneider, Theresa Albert, Luisa Wermter
ZRFC Interview mit RA Prof. Schneider zum Thema „Compliance bewegt…“ ZRFC 05/2022
Kooperationen zwischen HCP und der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie bei der Entwicklung von Medical-Apps. Wie es Startups vermeiden durch Compliance ausgebremst zu werden Grinblat u.a. (Hrsg.): Festschrift für Ulrich M. Gassner zum 65. Geburtstag, Medizinprodukterecht im Wandel, Baden-Baden 2022 217-230 Hendrik Schneider
Das reformierte Statusfeststellungsverfahren Der Krankenhaus-Justitiar 03/2022 79-80 Giannina Andreoli, Hendrik Schneider
Compliance im Spiegel des Koalitionsvertrages 2021-2025 Der Krankenhaus-Justitiar 01/2022 9-10 Hendrik Schneider, Theresa Albert
Erste individuelle Prüfungen durch Sozialgerichte: Honorarkooperationsverträge doch noch nicht am Ende?! Der Krankenhaus-Justitiar 03/2021 83 Hendrik Schneider, Thorsten Ebermann
Strafrechtliche Risiken bei der Verschiebung elektiver Eingriffe Der Krankenhaus-Justitiar 01/2021 11-12 Hendrik Schneider, Luisa Wermter
Pandemie & Anomie: Strafrechtliche Risiken bei der Verschiebung elektiver Eingriffe COVID-19 und Recht (COVuR) 2020 850-853 Hendrik Schneider, Luisa Wermter
Strafrechtliche Aspekte des Medizinrechts Saalfrank (Hrsg.), Handbuch des Medizin- und Gesundheitsrechts 2020 Hendrik Schneider, Thorsten Ebermann
Kritik des Entwurfs eines „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ PhamR 08/2020 454-460 Hendrik Schneider, Daniel Geiger
Between Criminal Law und Corporate Social Responsibility – Drug Donations to HCPs and HCIs in the Age of the Coronavirus Compliance Elliance Journal 2020 2-5 Hendrik Schneider, Kai C. Bleicken und Elisabeth Engels
Informationspflichten bei Implantaten, Neue Herausforderungen für Hersteller und Gesundheitseinrichtungen MPJ 01/2020 21-30 Hendrik Schneider, Ulrich M. Gassner
Medizintourismus nach Deutschland – Besteht ein Korruptionsrisiko bei der Zusammenarbeit mit Patientenvermittlern?Zusammenfassung anzeigenZusammenfassung schließen

Health Care made in Germany genießt, trotz rückläufiger Zahlen im Inbound Medizintourismus, noch immer einen ausgezeichneten Ruf. Deutsche Kliniken, die in der Regel Marketingaktivitäten noch keine gesteigerte Aufmerksamkeit schenken, sind zur Akquise ausländischer Patienten auf Vermittlungsagenturen angewiesen. Die Zusammenarbeit mit diesen Agenturen ist aber seit Einführung der §§ 299a, 299b StGB und der gestiegenen „awareness“ gegenüber Korruption im Gesundheitswesen von einem latenten Strafbarkeitsvorwurf überschattet. In den bisherigen einschlägigen Beiträgen bleibt der zugrunde gelegte Korruptionsbegriff amorph und die Grenzen des Zulässigen werden nicht sicher ausgelotet. Auf Schließung dieser Lücke zielt der vorliegende Beitrag ab.

medstra 05/2019 274-279 Hendrik Schneider, Laura Seifert
„Patienten-Support-Programme" - Über die Bedeutung der "medizinischen Rationale" im Heilmittelwerbe- und StrafrechtZusammenfassung anzeigenZusammenfassung schließen

Patienten-Support-Programme (PSP) beinhalten Serviceleistungen pharmazeutischer Unternehmen, die Compliance und Adhärenz von Patienten steigern, zu besseren Versorgungsresultaten führen und Versorgungskosten senken sollen. Sie folgen daher einer „medizinischen Rationale“. Es handelt sich nicht um gem. § 7 HWG verbotene Zuwendungen, weil das HWG nicht eine Reduzierung des Patientennutzens, sondern eine Versachlichung therapeutischer Entscheidungen anstrebt. Nicht missbräuchlich genutzte PSP weisen daher auch keine strafrechtliche Relevanz im Sinne der Korruptionsdelikte auf. Insbesondere fehlt es an einer Unrechtsvereinbarung, weil diese die Verletzung außerstrafrechtlicher Marktverhaltensnormen voraussetzt.

Medizinrecht (MedR) 2019 272-278 Hendrik Schneider, Hans-Joachim Hutt und Daniel Geiger
Strafbarkeitsrisiko „Vorenthalten von Arbeitsentgelt“ (§ 266a StGB). Strafrechtliche Konsequenzen der aktuellen Entscheidung des BSG zu Honorarärzten Der Krankenhaus-Justitiar 04/2019 113-115 Hendrik Schneider, Thorsten Ebermann, Volker Ettwig
Honorarkooperationsarztverträge im Spagat zwischen Korruptionsstrafrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Welche Spielräume verbleiben zwischen §§ 299a, 299b und § 266a StGB?Zusammenfassung anzeigenZusammenfassung schließen

Honorarkooperationsarztverträge bewegen sich regelmäßig in einer strafrechtlichen Pattsituation zwischen dem Straftatbestand der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen gemäß § 266a StGB und den Korruptionsdelikten der §§ 299a, 299b StGB. Zur Vermeidung des Strafbarkeitsrisikos gemäß § 266a StGB werden Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7a SGB IV mit für die Vertragspartner häufig „negativem“, weil eine abhängige Beschäftigung feststellenden, Ergebnis durchgeführt. Aufgrund des derzeitigen Auseinanderdriftens der arbeitsrechtlichen und der sozialversicherungsrechtlichen Rechtsprechung schlagen die Autoren ein sogenanntes „Hybridmodell“ der freien Zusammenarbeit mit vorsorglicher Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen vor. Entgegen der Auffassung einzelner Landesärztekammern beinhaltet die Beitragszahlung dabei keine Indizien für das Vorliegen einer strafrechtlich relevanten Unrechtsvereinbarung.

medstra 01/2019 11-17 Hendrik Schneider, Claudia Reich
Antikorruptionsgesetz - Eine strafrechtliche Prophylaxe für den Urologen Der Urologe, CME Zertifizierte Fortbildung, Springer Medizin Verlag 3/2018 333-340 Hendrik Schneider
Der Begriff der Zuführung von Patienten in den Tatbeständen Bestechlichkeit und Bestechung im GesundheitswesenZusammenfassung anzeigenZusammenfassung schließen

Bislang konzentrierte sich die Diskussion hinsichtlich der Zuführungsvariante der §§ 299a, 299b StGB vordergründig auf die Angemessenheit der Vergütung des zuweisenden Arztes. Im folgenden Beitrag konkretisieren die Autoren nun die mindestens gleichermaßen relevanten Begriffe der „Zuführung“ und des „Patienten“. Hierbei gehen sie auf den Umfang und die Grenzen der genannten Tatbestandsmerkmale ein und veranschaulichen Konsequenzen verschiedener Auslegungsansätze an Beispielfällen aus der Praxis. Schließlich wird zum innertatbestandlichen Konkurrenzverhältnis der Marktverhaltensvarianten Stellung bezogen.

medstra 02/2018 67-73 Hendrik Schneider, Thorsten Ebermann
Ist unentgeltliches patientenindividuelles Verblistern strafbar? – Zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen auf die Heimversorgung mit Arzneimitteln GesR 08/2017 497-503 Hendrik Schneider, Claudia Reich
Aktuelle Rechtsfragen aus der Zusammenarbeit mit der Industrie: Neuausrichtung von Compliance am Bsp. der §§ 299a, 299b StGB – Offene Rechtsfragen und praktische Notwendigkeiten Webel (Hrsg.): Sachkosten im Krankenhaus – Medizinischer Sachbedarf, Stuttgart 2017 232-240 Hendrik Schneider, Laura Seifert
Entwurf des § 299a StGB-E. Eine retrospektive Analyse Voigt (Hrsg.): Transparenz/Neue Produkte, 18. Marburger Gespräche zum Pharmarecht, Baden-Baden 2017 221-253 Hendrik Schneider
Rechtliche Rahmenbedingungen der telemedizinischen Versorgung Herzschrittmachertherapie und Elektrophysiologie 3/2017 303-306 Hendrik Schneider
Kostenloses patientenindividuelles Verblistern ist strafbar Altenheim 1/2017 28-29 Hendrik Schneider, Claudia Reich
Kostenlos Verblistern fällt unter das Korruptionsstrafrecht, Gutachten: Beim Verblistern auf der sicheren Seite CAREkonkret 50/2016 7 Hendrik Schneider, Claudia Reich
Compliance Management at the Düsseldorf University Hospital Compliance Elliance Journal Aug. 2016 27-46 Hendrik Schneider, Mechthild Lambers
Das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen und die Angemessenheit der Vergütung von HCPZusammenfassung anzeigenZusammenfassung schließen

Die nunmehr am 4.6.2016 in Kraft getretenen §§ 299a, 299b StGB sehen aufgrund eines erst kurz zuvor stattgefundenen Paradigmenwechsels mit der unlauteren Bevorzugung im Wettbewerb lediglich einen Anknüpfungspunkt für die Unrechtsvereinbarung vor. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Angemessenheit der Vergütung von HCP vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen. Er geht dabei auf die Kooperationen zwischen Ärzten mit der Industrie ein, die mit Nebeneinnahmen für die Ärzteschaft verbunden sind. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Abgrenzung einer noch angemessenen Vergütung zum schon unlauteren Marktverhalten gesetzt, indem zwischen der Verhältnismäßigkeit der Vergütung im weiteren Sinne und der Verhältnismäßigkeit der Vergütung im engeren Sinne differenziert wird. Während es auf erster Stufe zu untersuchen gilt, ob der Vertrag einen plausiblen ökonomischen Nutzen beinhaltet, der nicht auf der Beeinflussung des Marktverhaltens des HCP und einer damit verbundenen Bevorzugung des Vertragspartners beruht, meint letztere die Proportionalität zwischen der eingesetzten Arbeitskraft des Arztes und dem dafür gezahlten Entgelt.

medstra 04/2016 195-203 Hendrik Schneider
Sieg der Vernunft! Korruptionsbekämpfungsgesetz: Der Krimi von Berlin, Der Der Krankenhaus-Justitiar 2/2016 8-10 Hendrik Schneider, Laura Seifert
Ist ein Kardiologe immer im Dienst? Haftungsrisiken beim Einsatz und Nichteinsatz telemetrischer Fernüberwachung von Kardiodefibrillatoren und Herzschrittmachern Aktuelle Kardiologie 5/2016 97-100 Hendrik Schneider, R. Bosch, T. Ebermann, C. Hansen, T. Klingenheben, K. Rybak, N. Smetak
Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a, b StGB-E): Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Der Krankenhaus-Justitiar 1/2016 14-17 Hendrik Schneider
Zangenangriff auf den Honorar-Wahlarzt - Wie Karlsruhe und Berlin ein etabliertes Versorgungsmodell sanktionieren HRRS 2015 116-121 Hendrik Schneider, Thorsten Ebermann
Der Regierungsentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Verunsicherung und Angst statt Rechtssicherheit und Akzeptanz? A&R 2015 202-207 Hendrik Schneider, Thorsten Ebermann
Ein selektives Strafrecht für Ärzte? – Der Gesetzentwurf steht auf dünnem Eis. Begrifflich zu unbestimmt, selektiv in den Auswirkungen: Der geplante Strafrechtsparagraf gegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen enthält einige Ansatzpunkte für eine begründete Verfassungsklage Ärzte Zeitung 05.06.2015 2 Hendrik Schneider, Thorsten Ebermann
An den Grenzen des kreativen Strafrechts – Das Problem der akzessorischen Begriffsbildung im Wirtschaftsstrafrecht des ArztesZusammenfassung anzeigenZusammenfassung schließen

Der Aufsatz kritisiert die akzessorische normativierende Begriffsbildungsmethodologie im Wirtschaftsstrafrecht des Arztes. Die Autoren beziehen sich auf 3 aktuelle Entscheidungen zu § 263 StGB, in denen die Gerichte mittels der „streng formalen Betrachtungsweise“ einen Schaden konstruieren. Dem wird eine streng ökonomische Analyse des Vermögenszuflusses auf Grundlage der „Gesamtsaldierungslehre“ entgegengehalten. Außerdem diskutieren sie anhand des Entwurfs des § 299a StGB, ob das Prinzip der Sozialrechtsakzessorietät über Blanketttatbestände kriminalpolitisch zweckmäßig und verfassungsrechtlich legitim im StGB verankert werden kann.

medstra 01/2015 24-31 Hendrik Schneider, Niels Kaltenhäuser
Compliance-Management-System des Universitätsklinikums Düsseldorf Dann (Hrsg.): Compliance im Krankenhaus. Risiken erkennen – Rahmenbedingungen gestalten, Düsseldorf 2015 59-78 Hendrik Schneider, Mechthild Lambers
Fortschritte bei der Delegation von Leistungen PPA 02/2014 15-16 Hendrik Schneider, Claudia Reich
Sonderstrafrecht für Ärzte? Eine kritische Analyse der jüngsten Gesetzentwürfe zur Bestrafung der "Ärztekorruption" Gedächtnisschrift für Manfred Seebode, HRRS 2013 473-480 Hendrik Schneider
Der Lebensretter als Mörder? Der „Organspendeskandal“ an den Grenzen der Strafrechtsdogmatik Neue Kriminalpolitik 2013 362-372 Hendrik Schneider, Josephine Busch
Die Dienstherrengenehmigung des § 331 Abs. 3 StGB. Bedeutung und Reichweite am Beispiel der Kooperation zwischen Ärzten und der Arzneimittel- bzw. Medizinprodukteindustrie Esser u.a. (Hrsg.): Festschrift für Hans-Heiner Kühne zum 70. Geburtstag, Heidelberg 2013 477-487 Hendrik Schneider
Erweiterte Kooperationsmöglichkeiten zwischen niedergelassenen Kardiologen und Krankenhäusern – Chancen und Risiken Aktuelle Kardiologie 2013 334-337 Hendrik Schneider, Thorsten Ebermann
Das Strafrecht im Dienste gesundheitsökonomischer Steuerungsinteressen. Zuweisung gegen Entgelt als „Korruption“ de lege lata und de lege ferenda HRRS 2013 219-224 Hendrik Schneider, Thorsten Ebermann
Ein Honorar ist keine Fangprämie! Compliance-Fragen zwischen Krankenhaus und externem Arzt KU Gesundheitsmanagement 06/2013 63-64 Hendrik Schneider, Susanne Boemke
Der ärztliche Honoraranspruch, ein Killerlohn? – Ein Beitrag zur Problematik des Abrechnungsbetrugs privatliquidierender Ärzte und zugleich Besprechung von BGH GesR 2012, 286 ff. GesR 01/2013 7-12 Hendrik Schneider, Daniel Geiger
Restrisiko oder Persilschein? – Konsequenzen der Vertragsarztentscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 29.03.2012 – GSSt 2/11) für die Gestaltung von Kooperationsverträgen im Gesundheitswesen KU Gesundheitsmanagement 12/2012 38-39 Hendrik Schneider, Hans Eberhardt
Compliance-Anforderungen an den Vertragsarzt. Konsequenzen des Richtungswechsels in der Rechtsprechung Voit (Hrsg.): Kommunikation und Transparenz im Gesundheitswesen, Marburger Schriften zum Gesundheitswesen Band 22, Marburg 2012 83-93 Hendrik Schneider
Abrechnungsbetrug durch „Upcoding“. Ein Beitrag zu den Fallgruppen der „konkludenten Täuschung“ im Straftatbestand des Betruges HRRS 2012 267-272 Hendrik Schneider, Claudia Reich
Die Zukunft der Anwendungsbeobachtungen. Rechtssichere Grenzen zwischen Korruption und zulässiger Kooperation angesichts der aktuellen Vorlagebeschlüsse des 3. und 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs HRRS 2011 333-338 Hendrik Schneider, Erik Strauß
Das Strafrecht als Büttel des Sozialrechts? Ein Plädoyer für die Autonomie strafrechtlicher Begriffsbildung im Fall des Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen Duttge (Hrsg.): Tatort Gesundheitsmarkt. Rechtswirklichkeit – Strafwürdigkeit – Prävention, Göttingen 2011 35-45 Hendrik Schneider
Plädoyer für die Abkehr von der „streng formalen Betrachtungsweise“ im Bereich des Abrechnungsbetruges Wienke/Janke/Kramer (Hrsg.): Der Arzt im Wirtschaftsstrafrecht, Heidelberg 2011 57-70 Hendrik Schneider
Die Bedeutung der Patientenverfügung im Strafrecht - Auswirkungen des Urteils des 2. Strafsenats des BGH vom 25.06.2010 auf die notarielle Beratung bei Patientenverfügungen MittBayNot 2011 102-106 Hendrik Schneider
Strafrechtliche Grenzen des Pharmamarketings – Zur Strafbarkeit der Annahme umsatzbezogener materieller Zuwendungen durch niedergelassene Vertragsärzte HRRS 2010 241-247 Hendrik Schneider
Bleibendes im arztstrafrechtlichen Denken Eberhard Schmidts. Zur rechtlichen Einordnung des lege artis vorgenommenen Heileingriffs als tatbestandsmäßige Körperverletzung Mitglieder der Juristenfakultät (Hrsg.): Festschrift der Juristenfakultät zum 600jährigen Bestehen der Universität Leipzig, Berlin 2009 165-180 Hendrik Schneider
Getarnte „Kopfprämien“ – Strafrechtliche Grenzen der Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern HRRS 2009 484-489 Hendrik Schneider
Zuweisungspauschale: Lukratives Geschäft oder Straftat? Zur Strafbarkeit niedergelassener Ärzte wegen Forderns einer Vergütung für die Überweisung eines Patienten zur stationären Behandlung wistra 2009 133-137 Hendrik Schneider, Peter Gottschaldt
Unberechenbares Strafrecht – Vermeidbare Bestimmtheitsdefizite im Tatbestand der Vorteilsannahme und ihre Auswirkungen auf die Praxis des Gesundheitswesens Schneider u. a. (Hrsg.): Festschrift für Manfred Seebode zum 70. Geburtstag, Berlin 2008 331-350 Hendrik Schneider

III. Wirtschaftsstrafrechtliche und -kriminologische Aufsätze

Titel Medium Veröffentlichung Seite Bearbeiter/Autor
Compliance im Spiegel des Koalitionsvertrages 2021 bis 2025 Der Krankenhaus-Justitiar 1/2022 9-10 Hendrik Schneider, Theresa Albert
Kriminologische Grundlagen der Compliance – Motivation, Wahrnehmung und Legitimation Wieland/Steinmeyer/Grüninger (Hrsg.), Handbuch Compliance-Management, 3. Auflage 2020 109-123 Hendrik Schneider
Der Versuchung erlegen Scheinwerfer 2020, 25. Jahrgang Nr. 89 6-7 Hendrik Schneider
Cognitive Dissonance as a Prevention Strategy. Considerations on the Prospects of Neutralizing the Techniques of Neutralization Compliance Elliance Journal 2017, volume 3 number 2 18-33 Hendrik Schneider
Das Unternehmen in der Schildkröten-Formation. Der Schutzbereich des Anwaltsprivilegs im deutschen und US-Strafrecht ZIS 9/2016 626-635 Hendrik Schneider
Das Unternehmen als Projektionsfläche kollektiver Strafbedürfnisse – Über die soziale Konstruktion der Täter- und Opferrolle Jahn/Schmitt-Leonardy/Schoop (Hrsg.): Das Unternehmensstrafrecht und seine Alternativen. (Baden-Baden) 2016 25-40 Hendrik Schneider
The Corporation as Victim of White Collar Crime: Results from a Study of German Public and Private Companies International and Comparative Law Review 2015 171-205 Hendrik Schneider
Kognitive Dissonanz als Präventionsstrategie. Überlegungen zu den Möglichkeiten der Neutralisierung von Neutralisierungstechniken Neubacher/Kubink (Hrsg.): Gedächtnisschrift für Michael Walter, Berlin 2014 195-211 Hendrik Schneider
„Der Schock von Berlin saß tief!“ – Ergebnisse eines empirischen Forschungsvorhabens zu Compliance im Gesundheitswesen und der Pharmaindustrie CCZ 2/2013 48-53 Hendrik Schneider, Kevin Grau und Kristin Kißling
Evidenzbasierte Kriminalprävention im Unternehmen. Wirksamkeit von Compliance Maßnahmen in der deutschen Wirtschaft – Ein empirisches Forschungsvorhaben Denkströme. Journal der sächsischen Akademie der Wissenschaften 9/2012 79-94 Hendrik Schneider, Burkhard Boemke, Kevin Grau und Kristin Kißling
Compliance im Unternehmen – Wo steht die Pharmaindustrie? Ergebnisse eines empirischen Forschungsvorhabens zur Verbreitung und Wirkung von Compliance Instrumenten in deutschen Unternehmen A&R 6/2012 261-266 Hendrik Schneider, Kristin Kißling
Generalprävention im Wirtschaftsstrafrecht. Voraussetzungen von Normanerkennung und Abschreckung Rengier/Hilgendorf (Hrsg.): Festschrift für Wolfgang Heinz zum 70. Geburtstag, Baden-Baden 2012 663-676 Hendrik Schneider
Wachstumsbremse Wirtschaftsstrafrecht. Problematische Folgen überzogener Steuerungsansprüche und mangelnder Randschärfe in der wirtschaftsstrafrechtlichen Begriffsbildung Neue Kriminalpolitik 2012 30-37 Hendrik Schneider
Offene Grundsatzfragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Compliance-Beauftragten in Unternehmen ZIS 2011 573-577 Hendrik Schneider, Peter Gottschaldt
Wettbewerbsrechtliche Strafvorschriften Götting/Meyer/Vormbrock (Hrsg.): Handbuch Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht, Baden-Baden, § 33 2011 1575-1596 Hendrik Schneider, Antje Schumann
Überwachergaranten im Unternehmen. Neue Probleme der Geschäftsherrenhaftung am Beispiel der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. Juli 2009 – 5 StR 394/08 Kühl/Seher (Hrsg.): Rom, Recht, Religion. Symposion für Udo Ebert zum 70. Geburtstag, Tübingen 2011 349-366 Hendrik Schneider
Der Wirtschaftsstraftäter in seinen sozialen Bezügen. Empirische Befunde und Konsequenzen für die Unternehmenspraxis Bannenberg/Jehle (Hrsg.): Wirtschaftskriminalität, Mönchengladbach 2010 159-169 Hendrik Schneider, Dieter John
Der Wirtschaftsstraftäter in seinen sozialen Bezügen. Aktuelle Forschungsergebnisse und Konsequenzen für die Unternehmenspraxis, Universität Leipzig/RoelfsPartner WP AG (Hrsg.) Köln 2009 4-19 Hendrik Schneider
Über die Erstarrung der deutschen Kriminologie zwischen atypischem Moralunternehmertum und Bedarfswissenschaft Kempf/Lüderssen/Volk (Hrsg.): ILFS Band 6: Wirtschaft – Strafrecht – Ethik, Berlin 2009 61-79 Hendrik Schneider
Person und Situation. Über die Bedeutung personaler und situativer Risikofaktoren bei wirtschaftskriminellem Handeln Burkatzki/Löhr (Hrsg.): Wirtschaftskriminalität und Ethik, DNWE Schriftenreihe Folge 16, München und Mehring 2008 135-153 Hendrik Schneider
Das Leipziger Verlaufsmodell wirtschaftskriminellen Handelns. Ein integrativer Ansatz zur Erklärung von Kriminalität bei sonstiger sozialer Unauffälligkeit NStZ 2007 555-562 Hendrik Schneider
Plädoyer für ein personales Kreditrisikomanagement Sparkasse Manager- Magazin für die Sparkassen-Finanzgruppe 2003 546-548 Hendrik Schneider, Michael Bock

IV. Entscheidungsrezensionen

Titel Medium Veröffentlichung Seite Bearbeiter/Autor
Anmerkung zu LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.03.2024, Az.: 2 Sa 125 öD/23 (Vereinbarung einer hohen Vergütung im Rahmen eines Chefarztvertrages begründet allein keine Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages nach § 134 BGB i.Vm. § 299a StGB) medstra 2025 191-202 Hendrik Schneider
Anmerkung zum BSG, Urt. v. 26.4.2022 – B 1 KR 15/21 R (Keine Befugnis des Krankenhauses zur Auslagerung wesentlicher Leistungen des Versorgungsauftrags auf Dritte) medstra 2022 400 Hendrik Schneider, Luisa Wermter
Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 09.11.2021, Az.: VIII ZR 362/19 (Kaufvertrag über den Patientenstamm einer Zahnarztpraxis) medstra 2022 183-190 Hendrik Schneider
Anmerkung zu OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2010, Az.: Ws 17/10 (Kassenarzt als Beauftragter der Krankenkassen; Unrechtsvereinbarung) StV 2010 365-368 Hendrik Schneider
Anmerkung zu BGH, Urteil vom 04.12.2003, Az.: 5 StR 308/03 (LG Potsdam) (Betrug durch Versendung rechnungsähnlich gestalteter Anschreiben) wistra; StV 2004 103-105; 535-539 Hendrik Schneider

V. Buchbesprechungen

Titel Medium Veröffentlichung Seite Bearbeiter/Autor
Rezension von: Buchert, Christoph: Die unternehmensinterne Befragung von Mitarbeitern im Zuge repressiver Compliance-Untersuchungen aus strafrechtlicher Sicht, Diss. Mainz, betreut von Prof. Dr. Erb, Duncker & Humblot, Berlin 2017 NK 29. Jg. 4/2017 487-489 Hendrik Schneider, Laura Posch
Rezension von: Rotsch, Thomas (Hrsg.): Criminal Compliance, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2015 ZIS 2015 126f. Hendrik Schneider, Julia Kneisel
Rezension von: Bienert, Gunter/Hein, Dieter: Auf einen Blick. Pharma- Verhaltenskodex in der Praxis. Ein alphabetischer Leitfaden, AKG e.V., 2. Aufl., Hamburg 2012 PharmaR 2012 332 Hendrik Schneider
Rezension von: Achenbach, Hans/Ransiek, Andreas (Hrsg.): Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, C.F. Müller, Heidelberg 2012 GA 2012 754-756 Hendrik Schneider
Rezension von: Theile, Hans: Wirtschaftskriminalität und Strafverfahren. Systemtheoretische Überlegungen zum Regulierungspotential des Strafrechts, Mohr Siebeck, Tübingen 2009 Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 2010 679-682 Hendrik Schneider
Rezension von: Burkatzki, Eckhard: Verdrängt der homo oeconomicus den homo communis? Normbezogene Orientierungsmuster bei Akteuren mit unterschiedlicher Markteinbindung, Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden 2007 MschrKrim 2008 488-489 Hendrik Schneider