Publikationen der Kanzlei
Neue Publikationen
›› Zehn Jahre Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen – Zwischenbilanz und Perspektiven, medstra 05/2026 (im Druck) (Hendrik Schneider)Zusammenfassung anzeigenZusammenfassung schließen
Die zum 4.6.2016 eingeführten Straftatbestände gegen Korruption im Gesundheitswesen haben zur weiteren Verbreitung der Healthcare-Compliance und entsprechenden präventiven Anstrengungen der Unternehmen in der Gesundheitswirtschaft geführt. Ausweislich der Daten der amtlichen Kriminalstatistiken ist jedoch ihre Bedeutung in der Praxis der Strafrechtspflege gering. Dies gilt trotz des Umstandes, dass sog. Net-widening-Effekte durch kriminalpolitische Maßnahmen wie die Einrichtung der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen und durch die Spezialisierung der Ermittlungsbehörden erzielt wurden. Der Gesundheitsmarkt ist in Bewegung. Es entstehen neue Rechtsfragen zu §§ 299a, 299b StGB im Zusammenhang mit Patienten-Support-Programmen, Direct-to-Patient-Modellen und der Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen, so dass trotz Klärung einiger Streitfragen die Entwicklung der Dogmatik der §§ 299a, 299b StGB auch nach zehn Jahren noch nicht abgeschlossen ist.
›› BSG-Urteil vom 13.11.2025: Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus den Entscheidungsgründen für die Zukunft der Kooperation zwischen den Sektoren?, Der Krankenhaus-Justitiar 03/2026, S. 75-76 (Hendrik Schneider)
›› Betrug im Gesundheitswesen und seine Grenzen – Eine dogmenrechtliche Analyse mit kritischer Würdigung der aktuellen Tendenz, NStZ 05/2026, S. 265-270 (Hendrik Schneider)Zusammenfassung anzeigenZusammenfassung schließen
In drei Stufen hat die Rechtsprechung in Strafsachen die Dogmatik des Abrechnungsbetruges entwickelt. Ursprünglich beschränkt auf bestimmte Erscheinungsformen strafrechtswidriger Abrechnungen von Vertragsärzten etablierte sich zunächst eine sozialrechtsakzessorische Betrugslehre, deren Prämissen sodann auf den privatärztlichen Bereich und Abrechnungen im Krankenhaussektor übertragen wurden. Heute vertritt die Rechtsprechung einen umfassenden gesundheitsrechtsakzessorischen Ansatz, nach dem jegliche Verletzung gesundheitsrechtlicher Normen für unterschiedliche Wirtschaftsakteure des Gesundheitswesens betrugsrelevant sein kann. Der Beitrag analysiert diese Entwicklung und setzt ihr bestimmte Strafrechtsbegrenzungsprinzipien entgegen.
›› Die BSG-Entscheidung vom 13.11.2025: Staatsbegräbnis für die Kooperation zwischen den Sektoren?, Der Krankenhaus-Justitiar 01/2026, S. 14-15 (Hendrik Schneider)
›› Zur Auffangfunktion des § 263 StGB bei kick-back-freien Verstößen gegen § 11 Abs. 1 S. 1 Apothekengesetz, medstra 04/2025, S. 212-218 (Hendrik Schneider, Yannick Neuhaus)Zusammenfassung anzeigenZusammenfassung schließen
In der Rechtsprechung wird der Standpunkt vertreten, eine Verletzung des apothekenrechtlichen Abspracheverbotes (§ 11 Abs. 1 S. 1 ApoG) könne den Vorwurf des Betruges des Apothekers zum Nachteil des Kostenträgers der Arzneimittelversorgung begründen. Nach hier vertretenem Standpunkt scheidet in diesen Fällen jedoch § 263 StGB mangels Täuschung aus. Denn § 11 Abs. 1 S. 1 ApoG ist eine Marktverhaltensnorm, deren Verletzung keine Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch des Apothekers hat. Außerdem sind neben den bereits gesetzlich geregelten Konstellationen praeter legem Ausnahmen vom Abspracheverbot anzuerkennen, soweit durch entsprechende Vereinbarungen die Arzneimittel- oder Versorgungssicherheit verbessert wird.
Publikationsverzeichnis
Eine Auswahl der Veröffentlichungen finden Sie hier:
Compliance Elliance Journal (CEJ)
Die Kanzlei gibt gemeinsam mit Prof. Michele DeStefano, University of Miami Law School, und Frau Prof. Konstantina Papathanasiou, Universität Liechtenstein, das Compliance Elliance Journal heraus.
BEITRÄGE SIND WILLKOMMEN
Beiträge, insbesondere zu Fragen der internationalen Compliance, sind willkommen und können an die folgende E-Mailadresse geschickt werden:
Podcast-Episoden
Brennpunkte der Healthcare-Compliance
In der Podcast-Folge geht es um die Brennpunkte der Healthcare-Compliance, die Herr Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit seinem Gast Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Hendrik Schneider bespricht.
» Schwerpunkte der Podcast-Folge
Es werden verschiedene Themenbereiche aus dem Gesundheitswesen besprochen, u.a.
- Gesetzgebungsverfahren zu den Tatbeständen der Bestechlichkeit und Bestechung,
- Veränderungen durch fortschreitende Digitalisierung und Einsatz von künstlicher Intelligenz
- Ausblick auf zu erwartende Reformen und Diskussionen im Bereich der Healthcare-Compliance
Zum Abschluss gibt Herr Prof. Schneider konkrete Compliance-Tipps für Kliniken.
» Link zum Criminal Compliance Podcast - Rosinus on Air
10 Jahre §§ 299, 299b StGB
Seit 2016 stellen die §§ 299a, 299b StGB Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe. Doch welchen Effekt haben die Normen nach einem Jahrzehnt wirklich – und wo lauern nach wie vor rechtliche Schwierigkeiten für die Heilberufe?
» Schwerpunkte der Podcast-Folge


